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Die Ferrariklausel oder der Wille gilt über den Tod hinaus

5.5.2017 (€) – PRAXISWISSEN: Wer seine jungen Nachkommen als Erben oder Begünstigte in einen Vertrag einsetzt, möchte sicherstellen, dass diese nicht – kaum sind sie 18 Jahre alt – alles verprassen. Was zu tun ist, erklärt die Generationenberaterin Margit Winkler. (Bild: Winkler)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Ausbildung · Berufsunfähigkeit
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