Corona: Reiserücktritt-Anbieter passen Policen an

8.9.2020 (€) – Nach den Sommerferien ist vor dem Herbsturlaub: Die Versicherer ändern jetzt ihre Reiserücktritts-Angebote. Die meisten Gesellschaften leisten bei einer Covid-19-Erkrankung, der Umgang mit Quarantänemaßnahmen ist aber sehr unterschiedlich.

Die Coronakrise verändert Konditionen und Angebote für Reiserücktritt-Policen. Offene Fragen für Versicherungsnehmer waren bisher: Wer zahlt für eine Reise, wenn man wegen Verdacht auf Covid-19 in Quarantäne muss? Und wer kommt für den gebuchten Urlaub auf, wenn der Kunde tatsächlich an Corona erkrankt ist?

Die Gesellschaften gehen mit dem Thema unterschiedlich um. Die Umsetzung reicht von neuen Ergänzungsprodukten bis zur Erweiterung der Versicherungs-Bedingungen bestehender Verträge.

Allianz Partners passte Schutz bereits an

Der Reiseversicherer der Allianz Versicherungen, AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland (Allianz Partners), hat zum 1. September den Reiserücktritts-Vollschutz angepasst: Hier gilt jetzt der Leistungsfall, wenn der Kunde wegen Corona-Verdachts in Quarantäne muss. In der Jahrespolice ist der Quarantäneschutz nicht enthalten.

Hierbei wird es sich wohl um eine vorläufige Lösung handeln. „Wir wollten eine möglichst zügige Umsetzung für den Markt erreichen. Wir werden im Winterhalbjahr das gesamte Portfolio inklusive Jahresversicherungen nochmals betrachten und gehen aktuell von einer Leistungserweiterung auch für Jahresversicherungen aus“, erklärt die Gesellschaft auf Nachfrage.

Die Prämien sollen nur leicht, „im einstelligen prozentualen Bereich“, erhöht werden.

Ergo bietet Corona-Ergänzung an

Die Ergo Reiseversicherung AG geht hier einen anderen Weg. Das Unternehmen bietet seit dem 5. August eine Ergänzungsversicherung „Covid-19“. Vorsorgliche Quarantänemaßnahmen sind vom Versicherungsschutz jedoch ausgeschlossen. Eine Erweiterung sei derzeit nicht geplant, so die Ergo.

Das Zusatzangebot „schließt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz ein, wenn der Versicherte oder eine Risikoperson hiervon betroffen ist. Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus“, teilt der Versicherer auf Nachfrage mit.

Die Ergänzungsvariante kann zu jeder Police mit den Bestandteilen Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen werden. Das gilt auch für eine Jahresversicherung, hier kann der Covid-19-Baustein „bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn hinzu gebucht werden“.

Die Prämie der Ergänzungsversicherung für eine Reise liegt bei vier Euro beziehungsweise bei fünf Euro ohne Selbstbeteiligung (SB). Die Jahres-Ergänzungs-Versicherung Covid-19 für Neuabschlüsse kann für sechs Euro mit und für sieben Euro ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden.

Hansemerkur weitet Schutz aus

Seit Anfang August bietet auch die Hansemerkur Allgemeine Versicherung AG ein Zusatzprodukt zur Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung. Der Baustein kann bei neuen und bestehenden Verträgen hinzugebucht werden und leistet im Fall einer Covid-19-Erkrankung als auch bei Quarantänemaßnahmen infolge einer behördlichen oder ärztlichen Anordnung.

„Aktuell gilt der Zusatzschutz für die einzelne Reise, er kann aber auch für einzelne Reisen zu bestehenden Jahresversicherungen hinzu gebucht werden“, teilt der Versicherer auf Nachfrage mit.

Bei der Reiseversicherungsmarke „Travelsecure.de“ der Würzburger Versicherungs-AG ist in der Reiserücktritt-Police eine Corona-Erkrankung inkludiert, da das Unternehmen hier keine Ausschlüsse hat.

„Wir sind an der Umsetzung eines Zusatzproduktes, welches dann zur Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen werden kann. Hier liegt ein versichertes Ereignis vor, wenn zum Beispiel bei Verdacht auf Infektion eine häusliche Isolation (Quarantäne) erforderlich wird“, erklärt die Würzburger. Die Ergänzung soll für alle Vertriebspartner Mitte bis Ende September live gehen.

Quarantäne bei Europ Assistance und Cherrisk ausgeschlossen

Die Reiserücktrittspolice der Europ Assistance Versicherungs-AG ersetzt derzeit den Ausfall, wenn der Kunde vor Antritt seines Urlaubs an Corona erkrankt. Ausgeschlossen sind Quarantänemaßnahmen vor Urlaubsantritt. „Aktuell ist diese Erweiterung noch nicht geplant“, teilt das Unternehmen auf Nachfrage mit.

Im Mai startete die österreichische Uniqa Insurance Group AG (Uniqa Group) ihre Onlinemarke Cherrisk auf dem deutschen Markt. Das Insurtech bietet hierzulande digitale Reise-, Hausrat- und Unfallversicherungen an (VersicherungsJournal 11.6.2020).

Auch der neue Anbieter zahlt nur bei einer Corona-Erkrankung des Versicherungsnehmers. „Aktuell haben wir nicht vor, die Reiserücktrittsangebote auf den Quarantäneschutz zu erweitern. Wir decken jedoch Covid-19 ab. Das heißt, wenn sich die versicherte Person mit dem Coronavirus ansteckt und deshalb nicht reisen kann, wird die Reise erstattet.“

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