Versicherer muss Reisekosten für Schwerbehinderte übernehmen

27.5.2020 (€) – Wegen eines ärztlichen Fehlers war eine Frau von Geburt an behindert. Als sie Urlaub machen wollte, weigerte sich der Haftpflicht-Anbieter des Schädigers, die damit verbundenen Mehrkosten zu übernehmen. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. (Bild: Pixabay CC0)

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Bundesgerichtshof · Dienstreise · Haftpflichtversicherung · Rente · Schmerzensgeld
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