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Versicherer kann vergebliches Honorar nicht zurückverlangen

10.10.2018 (€) – Ein Rechtsschutzversicherer wollte einen Rechtsanwalt in Regress nehmen, weil dieser seinem Mandanten trotz angeblicher Aussichtslosigkeit zur Fortsetzung eines Rechtsstreits geraten hatte. Das Gericht hielt dem Risikoträger dagegen sein eigenes Verhalten vor.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beschwerde · Bundesarbeitsgericht · Rechtsschutz
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