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Verletztengeld: Kein Glück mit Schwarzarbeit

14.11.2019 (€) – Ein Bauarbeiter war von einer einstürzenden Decke getroffen worden. Die Berufsgenossenschaft bewilligte ihm zwar Verletztengeld, mit dessen Höhe war er jedoch nicht einverstanden. Streitpunkt war die Erzielung von „Nebeneinkünften“. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Gesetzliche Unfallversicherung
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