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Verhängnisvoller Arztbesuch

8.7.2016 (€) – Umwege, die Beschäftigte auf dem Weg von beziehungsweise zu ihrer Arbeit machen, sind nur in Ausnahmefällen versichert. Dies belegt ein Fall, über den jüngst das Bundessozialgericht zu entscheiden hatte.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundessozialgericht · Gesetzliche Unfallversicherung
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