18.3.2025 (€) – Ein Mann hatte sich beim Sturz von einer Leiter die Wirbelsäule gebrochen. Für die Folgen wollte er seinen Unfallversicherer in Anspruch nehmen. Diese weigerte sich, weil der Anspruch zu spät angemeldet wurde. Ob die Ablehnung korrekt war, beurteilten zwei Gerichte unterschiedlich. (Bild: Pixabay, CC0)
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