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Teilklage wahrt Klagefrist

15.8.2001 (€) – Wer seinen Versicherer auf Entschädigung verklagen will, hat nur sechs Monate Zeit. Dabei genügt eine Teilforderung.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Kfz-Versicherung · Technik · Telematik · Unisex · Versicherungsvertragsgesetz · Zinsen
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