Stress mit der Berufsgenossenschaft nach tödlichem Badeunfall

7.3.2016 (€) – Das Detmolder Sozialgericht hatte zu klären, ob ein Beschäftigter, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Pressesprecher bei einem Badeunfall verunglückt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

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Gesetzliche Unfallversicherung
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