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Streit um Wasserschaden

19.2.2013 (€) – Das Landgericht Dortmund hatte darüber zu entscheiden, ob Schäden durch von einem Dach eindringendes Tauwasser Gegenstand einer Elementarschaden-Versicherung sind.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Berufsunfähigkeit · Elementarschaden · Gebäudeversicherung · Starkregen
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