Streit um Vandalismusschaden

16.4.2012 (€) – Wenn ein Fahrzeug mut- oder böswillig beschädigt wird, ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Dass es von dieser Regel auch Ausnahmen gibt, belegt ein vor dem Kölner Oberlandesgericht verhandelter Fall.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Bundesgerichtshof · Pkw
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