28.1.2010 (€) – Ein Motorradfahrer hatte gegenüber der Polizei und seinem Teilkaskoversicherer unterschiedliche Angaben zum Rahmengeschehen gemacht, nachdem ihm sein Zweirad gestohlen worden war. Als der Versicherer daraufhin die Leistung verweigerte, zog der Versicherte vor Gericht.
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