So verwirken Lebensversicherte das „ewige“ Widerspruchsrecht

21.1.2019 (€) – Nachdem seine nach dem Policenmodell abgeschlossene Versicherung bereits ausgezahlt worden war, wollte ein Versicherungsnehmer wegen einer angeblich unwirksamen Widerspruchsbelehrung vom Vertrag zurücktreten und verlangte 35.000 Euro Nachzahlung. Doch dem stand „ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers“ entgegen, entschied das OLG Dresden. (Bild: Pixabay, CC0)

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Lebensversicherung · Zinsen
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