27.11.2018 (€) – Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, muss Abschläge bei den Versorgungsbezügen hinnehmen. Wie hoch diese bei den Neurentnern wegen Alters im vergangenen Jahr waren, zeigen aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. (Bild: Wichert)
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