14.1.2025 – In den vergangenen zehn Jahren sind die Krankenversicherungsbeiträge in der GKV stärker gestiegen als in der PKV. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung hervor. Allerdings hat sich auch die Zahl der PKV-Versicherten in einem Sozialtarif erhöht.
Die Bundesregierung hat in einer Antwort (20/14410) auf eine Kleine Anfrage (20/14094) der Gruppe Die Linke die Entwicklung der Krankenversicherungsbeiträge in den vergangenen zehn Jahren nachgezeichnet. Für die Darstellung wurden unter anderem beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) Zahlen angefordert.
Den Angaben zufolge kletterten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die jährlichen Beitragseinnahmen je Mitglied inklusive Zusatzbeitrag von rund 3.510 Euro im Jahr 2014 auf etwa 4.724 Euro im Jahr 2023. Dies entspricht einem Zuwachs in dem genannten Zeitraum von 34 Prozent.
Der durchschnittliche Jahresbetrag für die private Krankenversicherung (PKV) für Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren stieg im selben Zeitraum von rund 4.970 Euro auf etwa 6.549 Euro. Damit lag das Plus bei 31 Prozent. Mit Beihilfeanspruch erhöhte sich der Beitrag von rund 2.366 Euro auf etwa 2.816 Euro oder um 19 Prozent.
Ferner waren den Ausführungen zufolge 2009 insgesamt 38.400 Menschen im Standardtarif (VersicherungsJournal 28.5.2024) versichert, im Basistarif (§ 152 VAG) (5.11.2024) waren es 13.500. Damit befanden sich zusammen 51.900 Menschen in einem Sozialtarif.
2022 hatten dann insgesamt 53.000 Menschen den Standardtarif gewählt, den Basistarif 34.100. Zusammen waren dies 87.100 Menschen. Unter Verweis auf den PKV-Verband wird mitgeteilt, dass rund zwei Drittel der Versicherten im PKV-Basistarif eine Beitragsreduktion wegen Hilfebedürftigkeit erhalten.
Angaben zum Notlagentarif, dem dritten Sozialtarif der privaten Krankenversicherung, werden in der Antwort der Bundesregierung nicht gemacht. Laut PKV-Rechenschaftsbericht 2024 des PKV-Verbands betrug Ende 2023 die Zahl der Versicherten im Notlagentarif (§ 153 VAG) rund 87.100 (19.6.2024, 7.10.2024).
Beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung (2.2.2024) wurden zudem Schlichtungsanträge mit Schwerpunktthema Beitragsanpassung beziehungsweise -höhe der Krankheitskostenvollversicherung erfragt.
Demnach variierten die Eingänge stark. So waren es 2015 lediglich 92 und 2023 nur 130 Anträge. Demgegenüber gingen 2018 insgesamt 1.504 Anträge und 2022 sogar 1.777 Anträge ein.
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