Sind Jahresprämienzahler wirklich die besseren Autofahrer?

20.1.2026 – Pkw, für welche die Haftpflichtprämie jährlich gezahlt wird, verunfallen deutlich seltener, als dies bei Monatszahlern der Fall ist. Auch Schadenbedarf und Durchschnittskosten fallen bei Ersteren deutlich niedriger aus. Dies ist der gemeinschaftlichen Kraftfahrt-Statistik von Bafin und GDV für 2024 zu entnehmen.

In die Tarifkalkulation der Autoversicherer fließen zahlreiche Merkmale ein, unter anderem auch die Zahlungsperiode. Und diese nimmt der Statistik zufolge ebenfalls Einfluss auf das Unfallgeschehen. Dies zeigt die „Jahresgemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2024“.

Sie wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gemeinsam herausgegeben und beinhaltet keine Aufwendungen für die Schadenregulierung.

So wirkt sich die Zahlungsperiode auf das Unfallgeschehen bei Pkw aus

Die über 26,8 Millionen der 46,25 Millionen Pkw, für welche die Haftpflichtprämie einmal im Jahr bezahlt wird, weisen ein überdurchschnittlich gutes Schadenverhalten auf. Von 1.000 solcher Fuhrwerke hatten unverändert nur 45 einen Haftpflichtschaden (2022: 43; 2021: 41; 2020: 43; 2019: 55; 2018: 56). Bei allen Personenkraftwagen liegt der Wert bei weiterhin 50 Crashs pro 1.000 Jahreseinheiten (Vorjahre: 48; 46; 48; 60; 62).

Wird der Beitrag dagegen vierteljährlich bezahlt, was für rund 5,7 Millionen Pkw vereinbart wurde, beträgt die Schadenhäufigkeit 60 (Vorjahre: 61; 59; 57; 59; 72; 74) Fälle je 1.000 Einheiten. Genauso häufig verunfallen die monatlichen Prämienzahler mit ebenfalls 60 (61; 58; 57; 71; 71; 73) Haftpflichtschäden je 1.000 Fahrzeuge. Dies wurde für 7,5 Millionen Vehikel dieser Art ausgemacht.

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Durchschnittlicher Schaden der Monatszahler fällt deutlich höher aus

Bei den Jahreszahlern ist der durchschnittliche Schaden mit 4.746 (4.449; 4.378; 3.984; 3.826; 3.571; 3.474) Euro ein weiteres Mal um rund 130 (80; 130; 110; 120) Euro günstiger als im Gesamtdurchschnitt. Daher fällt der Schadenbedarf mit 212 (201; 184; 162; 165; 196; 194) Euro deutlich unterdurchschnittlich aus. Bei allen Pkw sind es 243 (231; 212; 188, 192; 222; 222) Euro.

Schadengeschehen Kfz-Kaftpflicht nach Zahlungsweise (Bild: Wichert)

Am höchsten ist der Schadenbedarf mit 307 (292; 272; 243; 246; 276; 276) Euro bei monatlicher Zahlungsweise. Das ist weiterhin ein gutes Viertel mehr als bei den Gefährten dieser Gattung insgesamt.

Für die Monatszahler müssen die Haftpflichtversicherer mit im Schnitt 5.094 (4.816; 4.643; 4.277; 4.203; 3.885; 3.795) Euro auch am meisten zahlen pro Crash. Etwas niedriger fallen die Werte bei den Vierteljahreszahlern aus (Schadenbedarf: 303 Euro; Schadendurchschnitt: 5.046 Euro).

Beamte sind die besseren Risiken in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Des Weiteren hat die Auswertung der Jahresgemeinschaftsstatistik ergeben, dass bei den Flottenfahrzeugen wie auch den Zweitwagen das Unfallgeschehen für die Versicherer etwas ungünstiger ausfällt, als bei den Personenkraftwagen insgesamt (VersicherungsJournal 11.12.2025).

Klar günstiger sieht es hingegen bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus. Bei den erfassten Tarifgruppen kommen Landwirte zwar auf die niedrigste Schadenhäufigkeit, aber auf den höchsten Schadendurchschnitt. Beamte weisen den niedrigsten Schadenbedarf aus und kosten die Versicherer pro Crash auch mit Abstand am wenigsten (18.12.2025).

Auch das Merkmal „Immobilienbesitz“ hat Einfluss auf das Schadengeschehen. So fallen Schadenbedarf und -häufigkeit wie auch die durchschnittlichen Kosten pro Crash bei Personenkraftwagen von Menschen mit selbstgenutztem Wohneigentum niedriger aus als bei den Pkw insgesamt und deutlich niedriger als bei den Personen ohne Immobilienbesitz (6.1.2026).

Die jährliche Fahrleistung hat ebenfalls Einfluss auf das Schadengeschehen. So fallen Unfallhäufigkeit, Durchschnittsschaden und Schadenbedarf bei Personenkraftwagen mit zunehmender jährlicher Fahrleistung im Schnitt immer höher aus (14.1.2026).

Schlagwörter zu diesem Artikel
Haftpflichtversicherung · Immobilie · Pkw · Schadenregulierung · Versicherungsaufsicht
 
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