Schwerbehinderte bald erst ohne Verlust mit 63 in Rente

20.12.2000 (€) – Ab 1. Januar 2001 wird die Altersgrenze bei der Altersrente für Schwerbehinderte stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Der vorzeitige Bezug ab dem 60. Lebensjahr ist weiterhin möglich, allerdings mit Rentenabschlägen.

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