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Neue Freigrenzen bei einer Gehaltspfändung

1.7.2024 (€) – Wem das Einkommen längere Zeit nicht reicht, um seinen Lebensunterhalt und Verbindlichkeiten wie Miete oder Kreditraten zu bezahlen, gilt als überschuldet. Was Betroffenen in diesem Fall noch bleibt, nachdem zum 1. Juli die Freigrenzen erhöht wurden. (Bild: Schuldnerhilfe, Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Einkommensteuer · Riester · Rürup · Senioren
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