6.1.2025 – Zum 1. Januar haben rund 88 Prozent der Krankenkassen ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzerhöht. Jede Siebte verlangt sogar mehr als das Doppelte im Vergleich zum letzten Jahr. Während die günstigste bundesweite Kasse 1,84 Prozent berechnet, sind es bei der teuersten 4,4 Prozent. Je nach Einkommenshöhe zahlt ein Krankenkassenmitglied bei der bundesweit günstigsten Kasse dadurch um bis zu 850 Euro im Jahr weniger an Krankenkassenbeiträgen als bei der teuersten. Die insgesamt günstigste Kasse ist eine betriebsbezogene – sie verlangt sogar nur 1,04 Prozent.
Nach gesetzlichen Vorgaben beträgt seit dem 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 14,6 Prozent. Je nach Finanzlage können die einzelnen Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erheben. Die genannten Beitragssätze sind je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
Zum Jahreswechsel haben 82 von insgesamt 94 Krankenkassen (88 Prozent ) ihren Zusatzbeitragssatz erhöht. 14 – und damit mehr als jede siebte Kasse – haben ihn um mehr als das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr (VersicherungsJournal 9.1.2024, 8.8.2024, 6.11.2024) angehoben.
Von allen 94 Krankenkassen, die es seit 2025 noch gibt, sind 35 bundeweit für Jedermann geöffnet. Die günstigste ist hier, wie bereits letztes Jahr, die BKK Firmus.
Mit einem Zusatzbeitragssatz von 1,89 Prozent ist sie die einzige bundesweite Kasse, die weniger als zwei Prozent verlangt. Dennoch gehört sie mit einem Anstieg von 0,9 Prozent in 2024 um 104 Prozent zu den 14 Kassen, die mehr als verdoppelt haben.
Die aktuell teuerste Krankenkasse ist die bundesweit geöffnete Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit einem Zusatzbeitragssatz von 4,4 Prozent seit Jahreswechsel. 2024 lag dieser noch bei 2,7 Prozent. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr betrug damit 63 Prozent beziehungsweise 1,7 Prozentpunkte auf die neue Rekordmarke.
Insgesamt sechs der 35 bundesweiten Kassen blieben stabil. Allerdings lagen die Zusatzbeitragssätze bei diesen bereits letztes Jahr bei jeweils mehr als drei Prozent. Konkret handelt es sich um die IKK – Die Innovationskasse (3,10 Prozent), die BKK24 (3,25 Prozent) die Viactiv Krankenkasse (3,27 Prozent), die Bahn-BKK (3,40 Prozent), die BKK Gildemeister Seidensticker (3,40 Prozent) und die BKK Pfalz (3,90 Prozent).
Weitere 37 Körperschaften sind nur offen für Mitglieder, die in bestimmten Bundesländern ihren Wohnsitz haben oder dort arbeiten. Zudem bestehen 21 betriebsbezogene Kassen, die nur für Beschäftigte – und zum Teil deren Ehepartner und Kinder – einer bestimmten Firma stabil.
Zu den fünf Krankenkassen mit den günstigsten Zusatzbeitragssätzen zählen folgende betriebsbezogene und/oder überregionale Kassen:
Bei den fünf teuersten Krankenkassen handelt es sich um folgende bundesweite, betriebsbezogene oder regionale Kassen:
Ferner gibt es eine berufsständische Kasse, nämlich die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK). Versichert sind hier meist hauptberuflich selbstständige Unternehmer im landwirtschaftlichen Bereich wie Land- oder Forstwirte, Gärtner, Weinbauer oder Imker und deren Familienangehörige. Anders als bei den anderen Kassen wird bei der LKK der Krankenversicherungsbeitrag nicht mittels Beitragssätzen, sondern nach einem unternehmensabhängigen Standardeinkommen ermittelt.
Bei der Krankenkasse mit dem summenmäßig höchsten Anstieg zum Jahresanfang, nämlich um 2,4 Prozentpunkte von 1,49 Prozent auf 3,89 Prozent, handelt es sich um eine bundesweite Kasse, nämlich die BKK Mobil.
Die prozentual größte Erhöhung mit einem Plus von 257 Prozent gab es bei der betrieblichen BKK Groz-Beckert. Deren Zusatzbeitragssatz kletterte zum 1. Januar 2025 von bisher 0,7 Prozent auf 2,5 Prozent. Auch der jeweilige Zusatzbeitragssatz der vier größten Krankenkassen stieg um 50 bis 104 Prozent. So erhöhte sich der Zusatzbeitragssatz
Im Webauftritt des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) steht eine kostenlos downloadbare Übersicht über alle Krankenkassen mit deren jeweils geltenden aktuellen Zusatzbeitragssatz zur Verfügung.
Krankenkasse | Geöffnet für | Veränderung in Prozentpunkten seit Jahreswechsel** | Aktueller Zusatzbeitragssatz in Prozent ab 2025 |
---|---|---|---|
*kassenindividueller Zusatzbeitragssatz, ** von 31.12.2024 auf 1.1.2025, Datenquelle: GKV-Spitzenverband, eigene Recherche. | |||
regional – Niedersachsen | +1,20 | 2,70 | |
regional – Hessen | +0,89 | 2,49 | |
regional – Baden-Württemberg | +1,00 | 2,60 | |
AOK Bayern | regional – Bayern | +1,11 | 2,69 |
regional – Bremen | +1,11 | 2,49 | |
regional – Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | +0,80 | 3,50 | |
regional – Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein | +0,90 | 2,79 | |
regional – Sachsen, Thüringen | +1,30 | 3,10 | |
regional – Hamburg, Nordrhein-Westfalen | +0,79 | 2,99 | |
regional – Rheinland-Pfalz, Saarland | +0,67 | 2,47 | |
regional – Sachsen-Anhalt | +1,20 | 2,50 | |
bundesweit | +1,40 | 2,40 | |
bundesweit | -- | 3,40 | |
bundesweit | +1,10 | 3,29 | |
regional – Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen | +0,96 | 2,95 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen | +0,70 | 3,20 | |
regional – Rheinland-Pfalz | +0,98 | 2,78 | |
betriebsbezogen | +1,08 | 1,98 | |
betriebsbezogen | +1,60 | 2,80 | |
bundesweit | +2,40 | 3,89 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz | +0,99 | 2,49 | |
bundesweit | +1,74 | 3,39 | |
regional – Bayern | +1,74 | 3,39 | |
betriebsbezogen | +1,20 | 2,95 | |
betriebsbezogen | +1,50 | 3,40 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | +1,11 | 3,80 | |
regional – Hamburg, Nordrhein-Westfalen | +1,60 | 3,39 | |
betriebsbezogen | +1,20 | 2,50 | |
regional – Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | +0,40 | 2,39 | |
regional – Bayern | +1,08 | 2,18 | |
bundesweit | +0,94 | 1,84 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen | +0,99 | 2,49 | |
bundesweit | -- | 3,40 | |
betriebsbezogen | +1,80 | 2,50 | |
regional – Bayern, Hessen, Niedersachsen | +1,09 | 3,48 | |
bundesweit | +1,00 | 2,50 | |
betriebsbezogen | +0,95 | 4,20 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | +1,90 | 3,50 | |
bundesweit | +1,00 | 3,50 | |
betriebsbezogen | +0,90 | 2,80 | |
bundesweit | -- | 3,90 | |
bundesweit | +1,40 | 2,89 | |
regional – Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | +1,10 | 2,30 | |
betriebsbezogen | +0,60 | 2,08 | |
betriebsbezogen | +0,90 | 3,80 | |
betriebsbezogen | +1,20 | 2,80 | |
regional – Baden-Württemberg | -- | 2,75 | |
regional – Baden-Württemberg | +1,15 | 2,44 | |
regional – Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen | -- | 3,19 | |
bundesweit | +1,30 | 2,85 | |
betriebsbezogen | +1,40 | 3,90 | |
regional – Bayern, Hessen | +1,59 | 3,39 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen | +1,00 | 3,99 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | +1,30 | 3,40 | |
regional – Nordrhein-Westfalen | +1,33 | 3,88 | |
bundesweit | -- | 3,25 | |
betriebsbezogen | +1,10 | 2,39 | |
betriebsbezogen | +1,60 | 2,90 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | +1,18 | 2,68 | |
bundesweit | +1,13 | 3,33 | |
DAK | bundesweit | +1,10 | 2,80 |
bundesweit | +1,56 | 3,25 | |
bundesweit | +1,39 | 2,98 | |
betriebsbezogen | -- | 1,04 | |
bundesweit | +1,21 | 2,19 | |
bundesweit | +0,60 | 3,10 | |
bundesweit | +1,20 | 2,50 | |
IKK Innovationskasse | bundesweit | -- | 3,10 |
bundesweit | +1,21 | 3,40 | |
bundesweit | +1,00 | 3,39 | |
regional – Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | +1,6 | 3,25 | |
regional – Berlin, Brandenburg | +1,11 | 3,10 | |
betriebsbezogen | +0,60 | 2,90 | |
bundesweit | +0,50 | 3,78 | |
Knappschaft | bundesweit | +1,70 | 4,40 |
betriebsbezogen | +1,04 | 2,48 | |
betriebsbezogen | +0,50 | 1,40 | |
betriebsbezogen | +1,50 | 3,20 | |
betriebsbezogen | -- | 2,40 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen | -- | 2,56 | |
bundesweit | +1,28 | 2,98 | |
bundesweit | +0,80 | 3,20 | |
bundesweit | +1,56 | 2,96 | |
bundesweit | +1,40 | 2,99 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | +1,00 | 3,20 | |
bundesweit | +1,20 | 2,90 | |
regional – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein | +0,99 | 2,48 | |
betriebsbezogen | +1,20 | 2,30 | |
Techniker | bundesweit | +1,25 | 2,45 |
bundesweit | +1,00 | 2,50 | |
Viactiv | bundesweit | -- | 3,27 |
bundesweit | +1,30 | 3,79 | |
bundesweit | +0,85 | 2,45 |
Ein Krankenkassenwechsel kann sich durchaus lohnen, wie folgende Beispielsrechnungen belegen: Wer beispielsweise bei der günstigsten bundesweiten Kasse, der BKK Firmus mit 1,84 Prozent Zusatzbeitragssatz, versichert ist, spart gegenüber der teuersten Kasse, der Knappschaft mit 4,4 Prozent, jeden Monat insgesamt 2,56 Prozent des Monatsbruttoeinkommens ein.
Da der kassenindividuelle Zusatzbeitrag je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird, sind das jeweils 1,28 Prozent des Monatsbruttoeinkommens für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber.
Bei einem Monatsbruttoeinkommen von 3.000 Euro beträgt die Ersparnis für den Arbeitnehmer pro Monat 38,40 Euro und damit pro Jahr 460,80 Euro. Das gleiche gilt für den Arbeitgeber.
Ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer, dessen monatliches Bruttoeinkommen über der GKV-Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 5.512,50 Euro liegt, spart sogar je Monat 70,56 Euro, also im Jahr 846,72 Euro. Die gleiche Ersparnis hat auch dessen Arbeitgeber.
Um von einer Krankenkasse zur anderen (günstigeren) zu wechseln, reicht es in der Regel, bei der neuen Kasse einen Aufnahmeantrag zu stellen und den Arbeitgeber über den Kassenwechsel formlos zu informieren. Die neue Krankenkasse kümmert sich dann um die Kündigung der bisherigen Mitgliedschaft.
Eine reguläre Kündigung ist jedoch nur möglich, wenn man mindestens zwölf Monate bei der bisherigen Kasse versichert war und so die Mindestbindungsfrist eingehalten hat. Dann ist ein Wechsel zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem man den Antrag auf den Wechsel gestellt hat, möglich.
Eine weitere Kündigungsmöglichkeit – und zwar ohne auf eine Bindungsfrist achten zu müssen – besteht, wenn die Krankenkasse ihren bisherigen Zusatzbeitragssatz erhöht. Der Wechselantrag kann bei der neuen Krankenkasse in dem Fall bis spätestens zum Ablauf des Monats, für den die bisherige Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, gestellt werden. Der Wechsel wird dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam.
Grundlegende Informationen zum Kassenwechsel enthält der Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit.
Hat ein Mitglied bei der bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen, kann je nach Vereinbarung und Art des Wahltarifes eine längere Vertragslaufzeit als die zwölfmonatige Bindungsfrist gelten.
Laut BMG gilt: „Mitglieder, die einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind an die Krankenkasse während der Laufzeit gebunden – diese beträgt in der Regel ein Jahr, bei einem Selbstbehalttarif oder dem Krankengeldtarif sind es drei Jahre. In dieser Zeit ist ein Krankenkassenwechsel grundsätzlich nicht möglich.
Es besteht allerdings auch bei Inanspruchnahme eines Wahltarifs die Möglichkeit, die Mitgliedschaft durch Ausübung eines Sonderkündigungsrechts vor Ablauf der Mindestbindungsfristen zu beenden, wenn die Krankenkasse – wie oben dargestellt – den Zusatzbeitragssatz erhöht.
Ausgenommen von diesem Sonderkündigungsrecht ist ein Mitglied, welches sich für den Wahltarif Krankengeld entschieden hat. Außerdem haben die Satzungen der Krankenkassen für andere Wahltarife ein Sonderkündigungsrecht für besondere Härtefälle vorzusehen.“
In der Beratung ist die Wahl der richtigen Krankenkasse oft ein deutlich vernachlässigtes Thema. Zwar sind die Verdienstmöglichkeiten ohne Frage sehr begrenzt. Dass dieser Bereich aber mit Blick auf Kundenbindung und Service keinesfalls zu unterschätzen ist, zeigt ein Dossier. Autor ist Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH. Er informiert über Beitrags- und Leistungsunterschiede sowie über finanzielle Vorteile, Mehrwerte und Bonusprogramme, die möglich sind. Des Weiteren werden Ansätze für Beratung und Vertrieb vorgestellt. Dies umfasst Hinweise und Tipps, die dem Bestandsschutz und der Kundenbindung dienen und nicht nur die versicherte Person betreffen, sondern auch deren Familienmitglieder. Zudem werden Angaben zu den Verdienstmöglichkeiten gemacht. Nähere Informationen und Bestellmöglichkeit finden sich unter diesem Link. Die Publikation steht Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals zur persönlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung. |
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