Missachten der Deckenhöhe ist nicht unbedingt grob fahrlässig

19.11.2018 (€) – Dem Mieter eines Transporters war bei Rückgabe des Fahrzeugs eine zu niedrige Tiefgarage zum Verhängnis geworden. Als ihn deswegen der Vermieter des Autos zur Kasse bitten wollte, gab es Streit. Der wurde vor dem Münchener Amtsgericht ausgefochten. (Bild: Clker-Free-Vector-Images, Pixabay, CC0)

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