Versicherer beklagen „faktisches Verkaufsverbot“ für Restkredit-Policen

27.11.2023 (€) – Am Freitag hat der Bundesrat das Zukunftsfinanzierungs-Gesetz gebilligt. Darin wird unter anderem eine siebentägige Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens und einer Restkreditversicherung eingeführt. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hin.

Die Versicherer haben nun erneut erhebliche rechtliche Vorbehalte gegen diese Regelung vorgebracht. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen beklagt: „Diese Wartefrist stellt faktisch ein Verkaufsverbot dar. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ein EU-rechtswidriger Schnellschuss. Er widerspricht der erst im Oktober neu gefassten EU-Verbraucherkredit-Richtlinie.“

Jörg Asmussen (Bild: GDV)
Jörg Asmussen (Bild: GDV)

Diese müsse Deutschland bis spätestens November 2025 in nationales Recht umsetzen. Sie verpflichte die Mitgliedstaaten ausdrücklich, den Abschluss eines Kreditvertrags in einem Bündel gemeinsam mit Restkredit-Versicherungen zu erlauben. Abweichende Vorgaben seien den Mitgliedstaaten untersagt, so der Verband.

Der GDV fordert, dass Kunden weiterhin Darlehen und Versicherung zusammen abschließen dürfen. Nach Einführung einer Wartefrist in Großbritannien sei der Markt dort fast vollständig zusammengebrochen. In Deutschland geht es nach GDV-Schätzung um ein Prämienvolumen von circa vier Milliarden Euro (2022).

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 27.11.2023
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren