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Sturmschaden: Von der Haftung eines Arbeitgebers

27.9.2017 (€) – Bei einem schweren Sturm war der auf dem Betriebsgelände seines Arbeitgebers abgestellte Personenkraftwagen eines Beschäftigten beschädigt worden. Erst vor Gericht konnte geklärt werden, ob der Arbeitgeber für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Schadenersatz · Verkehrssicherungspflicht
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