Koalition will Rentenansprüche für Minijobber durchsetzen

24.9.2012 (€) – Wer im kommenden Jahr einen Minijob aufnimmt, der wird auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dann darf er auch „riestern“. Eine Opting-out-Möglichkeit bietet aber auch weiter Versicherungsfreiheit.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Rentenversicherung · Rente · Riester · Steuern · Versicherungspflicht
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