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Eine Münzsammlung ist keine Lebensversicherung

25.5.2012 (€) – Das Bundessozialgericht hatte darüber zu entscheiden, ob ein Hilfsbedürftiger eine Münzsammlung verkaufen muss, bevor er Arbeitslosengeld II beanspruchen kann.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitslosenversicherung · Bundessozialgericht · Darlehen · Lebensversicherung
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