11.7.2022 (€) – Auch in der betrieblichen Altersversorgung wird zunehmend auf Online-Abwicklung gesetzt. Doch ab 1. August gelten neue Auflagen für Arbeitgeber. Bei Nichtbeachtung sind Bußgelder bis 2.000 Euro möglich. Über die neuen Regeln berichtet Rechtsanwältin und BVUK-Expertin Dr. Sabine König. (Bild: privat)
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