3.2.2021 (€) – Ein Verkehrssünder hatte schriftlich einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, um den Fall vor Gericht verhandeln zu lassen. Diesen wollte er telefonisch wieder zurücknehmen. Das Dortmunder Amtsgericht entschied daraufhin, ob dieses Verfahren rechtlich statthaft ist. (Bild: Pixabay, CC0)
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