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Schaulaufen einer Anwaltskanzlei

6.4.2021 – Der Geschädigte hatte Elementarschäden und damit auch Rückstauschäden versichert. K+M macht in seinen Bedingungen keine Einschränkungen, zum Beispiel defektes oder fehlendes Rückstauventil.

Der Geschädigte hat das Recht, die Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Inwieweit der Versicherer dann Regressansprüche an den Verursacher (hier Architekt) nimmt, bleibt in seinem Ermessen.

Dieser Schaden, der in seinem Ausmaß mit Sicherheit nicht sofort erkennbar war, ist unter diesen Umständen in dem Corona-Jahr 2020 zügig reguliert worden. Jeder der mit Ämtern im Jahr 2020 zu tun hatte, weiß, welche Wartezeiten für simple Verwaltungsakten in Kauf genommen werden mussten.

Der Geschädigte müsste seinem Versicherungsvermittler die Füße küssen, dass er ihm diesen hervorragenden Versicherungsschutz vermittelt hat. Das Ganze sieht hier nach einem Schaulaufen einer Anwaltskanzlei aus. Wenn ich jemanden vorwerfe, nicht zügig reguliert zu haben, dann muss alles mit Tag und Datum minuziös belegt werden. Der Schadensfall war auch nicht gerichtsanhängig.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Wohngebäudeversicherung zahlt halbe Million für Rückstau”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus · Elementarschaden · Gebäudeversicherung · Versicherungsvermittler
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