Produkte mit besserem Versicherungsschutz nicht berücksichtigt

18.2.2021 – Wieder einmal ein Verbrauchertest für die Mülltonne. Wann wird dieser steuerfinanzierte Verbraucherschützer endlich einmal in die Haftung genommen?

Der Verbraucher muss für diesen Test eine Gebühr bezahlen und wird dafür nur minderwertig informiert. Dass Produkte von Assekuradeuren, Maklerprodukte und spezielle Deckungskonzepte bei Testvergleichen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, ist gegenüber dem Verbraucher eine Straftat.

Schließt der Verbraucher einen Vertrag bei einer empfohlenen Versicherung, die von den steuerfinanzierten Verbraucherschützer mit „sehr gut“ bewertet wurde, ab, und bekommt im Schadenfall keine Zahlung, weil immer noch Lücken im Versicherungsschutz bestehen, dann muss dieser steuerfinanzierte Verbraucherschützer für seine Fehlinformation wieder einmal nicht haften.

Gerade die speziellen Deckungskonzepte von Assekuradeuren und auch Maklerprodukte weisen immer einen besseren Versicherungsschutz auf als die Produkte der einzelnen Versicherer.

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „Finanztest: Die besten Wohngebäude-Versicherungen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Verbraucherschutz
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe
18.2.2021 – Wolf Bültmann zum Artikel „Finanztest: Die besten Wohngebäude-Versicherungen” mehr ...
 
18.2.2021 – E. Daffner zum Artikel „Finanztest: Die besten Wohngebäude-Versicherungen” mehr ...