Nicht enttäuscht sein, wenn die Rechnung nicht aufgeht

19.2.2021 – Im Frühjahr 2022, nach der Wahl, nach der Kabinettsbildung und nach der Planung der Refinanzierung der Pandemiekosten wird sich zeigen, dass man mit einer betrieblichen Altersversorgung ob der quasi-Garantie steigender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge mit Ankündigung vor die Mauer rennt und am Ende mitunter mehr als die Hälfte der Auszahlungen an den Staat abdrücken darf.

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Wo soll der Sinn einer solchen Vorsorge liegen, wenn nicht im Interesse des Staates und der Versicherungswirtschaft? Der Staat hat nichts zu verschenken. Und jeden Euro, den er ausgibt, muss er (so wie jeder Versicherer ebenfalls) vorher oder eben nachher zuzüglich Kosten wieder einnehmen.

Wer trotz Kenntnis dieser Logik auf staatliche Förderungen setzt, sollte vor allem eines nicht sein: enttäuscht, wenn die Rechnung nicht aufgeht.

Nico Palitzsch

nico.palitzsch@icloud.com

zum Artikel: „Betriebsrente: Start von Sozialpartnermodellen nach Ostern”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung · Steuern
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