Einschluss „grobe Fahrlässigkeit” ist ein Muss

23.7.2021 – Der Einschluss „grobe Fahrlässigkeit” ist insbesondere bei Kindern und älteren Menschen ein Muss. Jeder Makler, der hier nicht die Gesamtsumme Wohngebäude gegen grobe Fahrlässigkeit mit einschließt, macht sich meines Erachtens schadenersatzpflichtig, wenn er nicht ausdrücklich auf diese enorme Deckungsücke hingewieseen hat.

WERBUNG

Ich vermittle Wohngebäude nur noch, wenn das Objekt über die gesamte Verscherungssumme auch bei grober Fahrlässigkeit versichert ist. Denn beim Totalschaden liegt diese Vermutung immer nahe.

Knut Kahnt

h2onacl@gmx.de

zum Artikel: „Euro: Die besten Wohngebäude- und Hausratversicherungen”.

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
23.7.2021 – Volker Arians zum Artikel „Euro: Die besten Wohngebäude- und Hausratversicherungen” mehr ...
 
23.7.2021 – Fridolin Weber zum Artikel „Euro: Die besten Wohngebäude- und Hausratversicherungen” mehr ...