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Die Obliegenheiten sind nicht das Problem des Leistungsantrags

21.11.2022 – Wenn ich lese, dass in leichteren Fällen der Leistungsantrag selbst erfolgreich beantragt werden kann und in komplexeren Fällen der Versicherer helfen muss, komme ich aus dem Kopfschütteln nicht raus.

Wer bestimmt, was leichte oder komplexe Fälle sind? Der Versicherte oder der Versicherer?

Die Obliegenheiten sind nicht das Problem des Leistungsantrags, sondern die Versicherer mit ihren Medizinern und Gutachtern.Ohne qualifizierte Hilfe eines versierten Rechtsanwalts oder Versicherungsberaters sollte sich kein Versicherter an den Leistungsantrag heranwagen.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Artikel: „BU-Versicherung: Bei aller Transparenz der Obliegenheiten braucht es Freiräume”.

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