Die meisten Versicherer schließen grobfahrlässiges Verhalten mit ein

24.11.2022 – „‚Der Teelichtofen birgt ein hohes Brand- und Explosionspotenzial. Wird das Mobiliar oder die Immobilie in Mitleidenschaft gezogen, kann der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer die Leistungen unter Umständen aufgrund von grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen oder in besonders schwerwiegenden Fällen komplett verwehren‛, warnt BdV-Vorständin Bianca Boss.“

Zwischenzeitlich schließen doch die meisten Versicherer grobfahrlässiges Verhalten mit ein. Warum soll also der Versicherungsnehmer noch Vorsicht walten lassen?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Adventszeit: Gefährliches Spiel mit dem Feuer”.

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Immobilie · Verbraucherschutz
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