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Darauf achten, dass Freibetrag nicht überschritten wird

13.9.2021 – Das wäre richtig, wenn es nicht den Freibetrag / die Freigrenze nach § 226 Abs. 2 SGB V gäbe. Diese(r) ist dynamisch an die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV geknüpft. Aufgabe des Beraters muss es deshalb sein, darauf zu achten, dass der Freibetrag nicht überschritten wird und hier richtig zu beraten. Dies sollte bedacht werden.

Udo Kraus

uk@scimus-pm.de

zum Leserbrief: „Hauptrisiko sind steigende Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung”.

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Pflegeversicherung
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