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Auf den Vermittler werden größere Probleme zukommen

26.11.2021 – Das Urteil geht meines Erachtens an der Realität vorbei. Ein Haus in Hanglage kann logischerweise keine Überschwemmung des Grundstück aufweisen. Auf den Vermittler werden bestimmt größere Probleme zukommen.

Auch kann man hier Erkennen, dass das Bedingungswerk der Versicherungs-Gesellschaften nicht zu durchschauen ist, und alle, die Elementarschäden anbieten müssen oder sollen, sollten eine zusätzliche Bestätigung des Versicherers einholen, wie und ob der Leistungsfall versichert ist.

Michael Buko

buko@ubv-finanz.de

zum Artikel: „Kein Überschwemmungsschaden? Wenn starker Regen den Keller flutet”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Starkregen
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