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Auch Krankenkassen betreiben Selektion

30.4.2021 – Krankenkassen müssen jeden zu ihrem satzungsgemäßen Mitgliederkreis Zählenden – unabhängig von Stellung, Alter, Einkommen, Zahl der Familienangehörigen und Gesundheitszustand – aufnehmen. Doch auch Krankenkassen betreiben Selektion, wenn sie gezielt in von ihnen gewünschten Kundengruppen wachsen oder diese vermehrt halten wollen. Wie scherzhaft kolportiert, könnte dann die Geschäftsstelle im fünften Stockwerk ohne Aufzug liegen, damit alle Lahmen, Fußkranken und Kreislaufschwachen gar nicht erst sich anmelden.

Doch auch gute Erreichbarkeit über das Internetangebot bei schwierigerer persönlicher Beratung kann den Zugang besonders gewünschter Mitgliedergruppen fördern. Zudem können dabei außer Verwaltungskosten sogar auch Krankheitskosten sinken, indem etwa auch hier Arztbesuche durch Internetinformation erspart werden.

Und auch der gezielte Einsatz von Wahltarifen zum Halten und Gewinnen gewünschter Mitgliedergruppen statt deren breite Propagierung über alle Mitglieder macht Sinn. Wenn dann der „Lahme” sich bei einer anderen für ihn „besser erreichbaren” Krankenkasse anmeldet, ist dies gegebenenfalls nur einer mehr, auf den die zum Vorteil ihrer eigenen Mitglieder intelligent selektierende Krankenkasse gerne verzichtet.

Wenn er aber versichert ist und dennoch nie offensiv auf bestimmte Leistungsangebote oder Wahltarife hingewiesen wurde, wird sich dies sicher in seiner Bewertung der Krankenkasse widerspiegeln. Daraus kann aber kaum auf schlechte Qualität der Krankenkasse geschlossen werden.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die besten Krankenkassen aus Verbrauchersicht”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Private Krankenversicherung
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