Argerliches Blendwerk

20.4.2021 – Werden Presseinformationen wie die der R+V zum Thema „Corona-Tests” inhaltlich gar nicht geprüft? Welchen Versicherungsausschluss würden die Kolleginnen und Kollegen der R+V denn derzeit bemühen können, um Versicherungsschutz zu versagen?

Die zu allem Überfluss auch noch gesetzliche Verpflichtung zum Anbieten von Corona-Tests ist als branchenübliches Risiko selbstverständlich in jedem gewöhnlichen Deckungskonzept mitversichert, ohne dass es eines Handschlags bedarf.

Umgekehrt könnten die Kolleginnen und Kollegen natürlich prüfen, ob durch die Verpflichtung eine Risikoerhöhung durch Erlass von Rechtsvorschriften vorliegt, und das dann zur Verfügung stehende Mittel – die Kündigung der Verträge – wählen.

In dem Kontext kann man natürlich davon sprechen, dass sich die R+V zur Mitversicherung des Risikos entschlossen hat. Mir erscheint die Pressemitteilung der R+V aber doch mehr als ärgerliches Blendwerk.

Andreas Burkhardt

aunds.burkhardt@online.de

zum Artikel: „Neue Erweiterungen für Firmenkunden: Corona-Tests versichert”.

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