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Lebensversicherung: Wenn das Jobcenter die Hand aufhalten will

12.8.2016 (€) – Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Teile der Auszahlung aus einer Kapitallebens-Versicherung als Einkommen zu werten sind, die auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfen.

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