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Krankenversicherung – mehr Schein als Sein

12.7.2011 (€) – Ein Imbissbesitzer hatte seine Tochter angestellt. Als sie kurz darauf krank wurde und Leistungen beanspruchte, argwöhnte die Krankenkasse, dass es sich nur um ein Scheinarbeitsverhältnis handelte. Wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied.

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