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Krankentagegeld: Versicherter muss Auskunft über BU-Rente geben

26.1.2026 (€) – Praxisfall verdeutlicht rechtliche Fallstricke: Kunden können nicht zeitgleich Leistungen der Kranken- und der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Was das konkret bedeuten kann, zeigt ein aktueller Rechtsstreit, in dem es um eine Gesamtsumme von 189.000 Euro ging. (Bild: Valelopardo, Pixabay-Inhaltslizenz)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Berufsunfähigkeit · Krankentagegeld-Versicherung · Rente · Senioren · Zinsen
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