20.1.2023 (€) – Einen Versicherungsnehmer trifft keine Offenbarungspflicht in Form einer spontanen Anzeigeobliegenheit hinsichtlich pränatal diagnostizierter Krankheiten seines ungeborenen Kindes, wenn der Versicherer keine Gesundheitsfragen zu noch ungeborenen Kindern stellt. So entschied das Landgericht Detmold mit Urteil vom 14. Juni 2022 (02 O 123/21).
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