Kfz-Haftpflichtschäden haben sich massiv verteuert

21.11.2023 – Im Straßenverkehr hat es im vergangenen Jahr wieder häufiger geknallt. Und wenn, dann wurde es noch einmal deutlich teurer. Dies zeigt sich in der gemeinschaftlichen Kraftfahrt-Statistik der Bafin und des GDV.

Die Anzahl der im Kalenderjahr gemeldeten Haftpflichtschäden von Personenkraftwagen (Wagniskennziffer (kurz: WKZ) 112) ist 2022 um knapp fünf Prozent auf fast 2,23 Millionen angestiegen.

Dies ist der jetzt veröffentlichten „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2022“ zu entnehmen. Die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) gemeinsam herausgegebene Statistik beinhaltet keine Aufwendungen für die Schadenregulierung.

Zum Vergleich: Im Jahr zuvor gab es einen Rückgang um 3,5 Prozent (VersicherungsJournal 12.12.2022). Zwei Jahre davor betrug das Minus coronabedingt sogar fast ein Fünftel (13.10.2021). Andererseits hat die Zahl der versicherten Pkw 2022 um etwa 0,4 Prozent zugenommen – auf fast 45,94 Millionen Jahreseinheiten.

Erstmals wieder weniger Flottenfahrzeuge

Als Flottenfahrzeug versichert waren im Berichtsjahr 5,51 Prozent der Pkw. Das sind fast 0,3 Prozentpunkte weniger als vor Jahresfrist. Zuvor war es sechs Mal in Folge nach oben gegangen, und zwar von 5,02 Prozent im Jahr 2015 auf 5,79 Prozent im Jahr 2021.

Bei diesen ist der Statistik zufolge die Schadenhäufigkeit – nach zuvor fünf Rückgänge von 82 auf 51 Unfälle je 1.000 versicherte Fahrzeuge – wieder gestiegen, und zwar auf 55. Damit wurde wieder der Wert von 2020 erreicht. Der Schadendurchschnitt hat sich um satte zehn Prozent auf 4.358 Euro erhöht. In der Folge stieg der für die Prämienkalkulation wichtige Schadenbedarf 204 auf 239 Euro deutlich an.

Damit liegen Flottenfahrzeuge in allen drei Bereichen über den Werten der Fahrzeuggattung insgesamt. 2022 hatten von je 1.000 Pkw statistisch gerechnet 48 (Vorjahre: 46; 48; 60; 62; 64; 65) einen Haftpflichtschaden. Im Schnitt kostete jeder Fall 4.378 (4.066; 3.960; 3.680; 3.593; 3.451; 3.398) Euro – also rund 7,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Schadenbedarf wuchs von 188 auf 212 Euro.

2017 war die Schadenhäufigkeit der Flottenfahrzeuge allerdings noch um ein gutes Viertel höher als bei den Personenkraftwagen insgesamt. Aktuell ist es nur noch etwa ein Sechstel. Noch stärker abgenommen hat die Differenz beim Schadenbedarf – von einem Viertel in 2017 auf zuletzt etwa ein Neuntel.

Zweitfahrer bleiben teurer

84,2 (Vorjahre: 84,3; 84,5; 84,9; 85,4; 86,3; 86,7) Prozent der Personenkraftwagen sind als Erstwagen außerhalb einer Flotte versichert. Deren Schadenhäufigkeit belief sich im vergangenen Jahr auf 48 (45; 48; 59; 61; 63) je 1.000 Gefährte.

Pro Ereignis mussten die Versicherer mit im Schnitt 4.342 (2021: 4.029) Euro fast acht Prozent mehr bezahlen als im Jahr zuvor. Der Schadenbedarf wird in der Statistik mit 207 (183) Euro angegeben.

Weiterhin teurer sind die in der Prämie oft begünstigten Zweitwagen. Bei denen krachte es 2022 mit einer Quote von 51 (Vorjahre: 49; 51; 63; 65; 68; 72) je 1.000 Einheiten häufiger als bei den Erstwagen, aber seltener als im Flottenbereich.

Schadengeschehen (Bild: Wichert)

Der Durchschnittsschaden stieg um 5,5 Prozent auf 4.662 Euro an und liegt nur noch um etwa ein Fünfzehntel (2021: ein Zwölftel; 2020: Vorjahr: ein Neuntel) über dem Durchschnitt aller Pkw. Der Schadenbedarf erhöhte sich von 218 auf 239 Euro. Zum Vergleich: 2016 waren es noch 270 Euro.

Weitere Reduzierung der Schadenaufwendungen

Der in dem Bafin-Zahlenwerk ausgewiesene Schadenbedarf für die WKZ 112 stieg im vergangenen Jahr um etwa ein Achtel auf 9,75 Milliarden Euro. 606 Millionen Euro davon entfielen auf die Flottenfahrzeuge, 1.126 Millionen Euro auf die Zweitwagen und 8.020 Millionen Euro auf die Erstwagen.

Für Flottengefährte errechnet sich bei den Kosten mit 6,2 Prozent ein um 0,7 Prozentpunkte höherer Anteil als bei der Zahl dieser Fuhrwerke (wie oben dargelegt, 5,5 Prozent). Bei den Zweitwagen liegt der Anteil an den Aufwendungen mit 11,6 Prozent sogar um 1,3 Prozentpunkte höher. Hingegen entstehen durch Haftpflichtunfälle von Erstwagen mit 82,2 Prozent anteilsmäßig zwei Prozentpunkte weniger Kosten.

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Haftpflichtversicherung · Pkw · Schadenregulierung · Versicherungsaufsicht
 
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