19.11.2021 (€) – Verbraucherschützer können innerhalb weniger Tage einen zweiten Sieg im Kampf gegen die Erhebung von Gebühren für angesparte Gelder verzeichnen. Dieses Mal waren sie für die Rechte der Kunden von Bausparkassen vor das Celler Oberlandesgericht gezogen. (Bild: Pixabay, CC0)
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