Kein Rechtsschutz bei provozierter Kündigungsschutzklage

13.11.2019 (€) – Seinen Arbeitgeber nötigen zu wollen, ist keine gute Idee. Sich anschließend auch noch mit seinem Versicherer anzulegen, ist auch nicht sehr schlau. Das belegt ein Urteil des Dresdener Oberlandesgerichts. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Rechtsschutz · Schadenersatz
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