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Kein Geld für zögerliches Unfallopfer

10.1.2022 (€) – Fahrzeughalter, die unverschuldet in eine Kollision verwickelt werden, haben nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung. Das belegt eine Entscheidung des Dresdener Oberlandesgerichts. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Darlehen · Nutzungsausfall · Regulierung
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