9.5.2023 – Durch die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli ändert sich auch, wie viel die Bezieher hinzuverdienen dürfen, ohne dass die gesetzliche Hinterbliebenen-Versorgung gekürzt wird. (Bild: Pixabay, CC0)
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27.6.2022 – Zum 1. Juli werden nicht nur die Rentenbezüge angehoben, die Bezieher von Hinterbliebenenrenten dürfen auch mehr als bisher dazuverdienen. (Bild: Pixabay, CC0)
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23.7.2021 – Seit dem 1. Juli 2021 können die Bezieher einer gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente in Ostdeutschland mehr als bisher zu ihrer Rente dazuverdienen, ohne dass sie mit Rentenabzügen rechnen müssen. In Westdeutschland gilt der bisherige Freibetrag. (Bild: Pixabay CC0)
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27.7.2020 – Für gesetzlichen Hinterbliebenenrenten hat sich ab Juli der Freibetrag für zusätzliche Einkünfte wie Arbeitseinkommen und Mieteinnahmen erhöht. Wird die Grenze jedoch überschritten, kürzt die Rentenversicherung die Versorgung teilweise. (Bild: Margrit, Pixelio.de)
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2.7.2019 – Zum 1. Juli wurden aufgrund der jährlichen Rentenanpassung nicht nur die Rentenbezüge angehoben. Auch die Bezieher einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente dürfen mehr als bisher dazuverdienen, ohne dass es zu Abzügen bei ihrer Rente kommt. (Bild: Pixabay CC0)
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13.8.2018 – Dass die gesetzliche Rentenversicherung Hinterbliebene nur bedingt finanziell absichert, verdeutlicht eine aktuelle Statistik. Sie zeigt, wie hoch die durchschnittliche gesetzliche Hinterbliebenenrente war, die Betroffenen 2017 erstmals zugesprochen wurde. (Bild: Pixabay CC0)
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29.6.2018 – PRAXISWISSEN: Im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli eines Jahres ändert sich auch der Freibetrag, bis zu welchem Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass es zu einem Rentenabzug kommt. (Bild: Pixabay CC0)
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22.12.2020 – Das Arbeits- und Sozialministerium hat die umfangreichen Änderungen aufgelistet, die ab dem kommenden Januar gelten. Unter anderem steigen die Beitragsbemessungs-Grenzen erneut deutlich an, der Zugang zur PKV wird weiter erschwert – und die Grundrente kommt. (Bild: Pixabay, CC0)
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20.12.2019 – Das Arbeits- und Sozialministerium hat die umfangreichen Änderungen, die ab dem kommenden Januar gelten, aufgelistet. So steigen etwa die Beitragsbemessungs-Grenzen erneut deutlich an – und der Zugang zur PKV wird weiter erschwert. (Bild: Pixabay CC0)
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