Hausratversicherung: Stürmische Entscheidung

6.6.2017 (€) – Bei einem Sturm waren auf einem Balkon befindliche Hausratgegenstände zerstört worden. Als der Geschädigte deswegen seinen Hausratversicherer in Anspruch nehmen wollte, gab es Streit. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · AVB · Elementarschaden · Hausratversicherung · Regulierung
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