14.1.2021 – Die Ausgabe von subventionierten FFP2-Masken hat die Bundesregierung in einer eigenen Verordnung geregelt. Sie legt fest, wer bezugsberechtigt ist und welche Altersgruppen die notwendigen Gutscheine für den Schutz wann erhalten. Die Verteilung der Voucher übernehmen private und gesetzliche Krankenversicherer.
Die Bundesregierung hat Ende 2020 die Verteilung von kostenlosen und vergünstigten FFP2-Masken an alle Risikopatienten beschlossen und dafür die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) verabschiedet. Sie gilt für gesetzlich Krankenversicherte und Privatversicherte. In einem ersten Schritt konnten sich die Berechtigten bereits im vergangenen Dezember drei kostenlose Masken in der Apotheke abholen.
Anspruch auf die Spezialmasken haben alle Bürger ab 60 Jahren. Jüngere haben ein Bezugsrecht, wenn sie zu folgenden Risikogruppen gehören: chronisch kranke Herz-, Lungen-, Nierenpatienten, Demenzkranke und Schlaganfallopfer, Diabetes-Patienten (Typ 2), Krebskranke, Organ- oder Stammzellenempfänger, Menschen mit Trisomie 21 und Frauen während einer Risikoschwangerschaft.
Alle Berechtigten sollen im Januar zwei Gutscheine (Voucher) für jeweils sechs Masken erhalten. Diese sollen die Krankenversicherer zustellen. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) startete der Versand im Januar. Wann die Auslieferung abgeschlossen sein wird, ist nach Angaben des Verbands noch offen.
Die erste Runde mit insgesamt rund 1,2 Millionen Briefen an Privatversicherte werde voraussichtlich bis zum 15. Januar abgeschlossen sein. Insgesamt sollen rund 3,7 Millionen Briefe an PKV-Kunden rausgehen. Sie werden nach Angaben des PKV-Verbands in drei Wellen verschickt:
„Diese letzte Gruppe kann daher voraussichtlich bis Mitte Februar vollständig bedient werden“, so der PKV-Verband.
Die Versicherten können ihre Gutscheine dann in den Apotheken einlösen. Hier zahlen die Berechtigten pro eingelöstem Voucher einen Eigenanteil von zwei Euro dazu. Eine Maske kostet regulär sechs Euro. Die Abrechnung der Kosten für die Masken mit der Bundesregierung erfolgt durch die Apotheken. „Insgesamt zahlt der Bund für die Maßnahme 2,5 Milliarden Euro“, so der PKV-Verband.
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