Gut zu wissen: Überspannungsschäden

6.3.2025 – Überspannungsschäden sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Sie müssen zusätzlich versichert werden – meist über die Hausratversicherung. Darauf weist der GDV hin.

Mehr als 1,5 Millionen Blitze mit einer Stromstärke von mindestens fünf Kiloampere erleuchteten 2024 den Himmel über Deutschland. Das war laut der Nowcast GmbH die größte registrierte Jahreszahl in den zurückliegenden sechs Jahren.

Wie viele Schäden solche Lichterscheinungen im vergangenen Jahr verursachten und wie hoch die Versicherungsleistungen dafür ausfielen, ist bislang nicht bekannt. Ein Jahr zuvor zahlten die Versicherer laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden rund 330 Millionen Euro (VersicherungsJournal 25.7.2024).

Oft sind besonders die teuersten Geräte betroffen

Schlägt ein Blitz direkt in ein Gebäude oder einen Baum ein, sind die Schäden meist unübersehbar. Schlägt er in einen Stromverteiler oder eine Stromleitung ein, und dazu noch mehrerer hundert Meter entfernt, bleiben die Auswirkungen oft – zunächst – unbemerkt.

Gleiches gilt, wenn Stromnetze überlastet sind, Störungen beim Energieversorger oder Kurzschlüsse auftreten. In allen Fällen können Überspannungsschäden die Folge sein. Dann führt ein plötzlicher Spannungsanstieg im Stromnetz zu einer Beschädigung von elektrischen Geräte oder Anlagen.

Einzige Voraussetzung ist die Verbindung mit dem Stromnetz. Auch Geräte im Standby-Modus können betroffen sein. Die Folgen sind kleinere Funktionsstörungen bis hin zum vollständigen Defekt. Besonders gefährdet sind:

  • Telefone, Router, Computer und Laptops,
  • Radios, Fernseher und Soundanlagen,
  • Küchengeräte wie Kaffeemaschine und Gerät mit Kochfunktion,
  • Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und Staubsauger,
  • Alarmanlagen und Smart Home-Technologien sowie
  • Heizungsanlagen.

Versicherungsschutz über Zusatzbaustein

Überspannungsschäden können somit sowohl das Gebäude als auch den Hausrat betreffen. Dementsprechend greift im Schadensfall entweder die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung – wenn die Police einen entsprechender Baustein enthält.

„Überspannungsschäden sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Sie müssen zusätzlich versichert werden – meist über die Hausratversicherung. Nur Schäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie der Heizungssteuerung sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung“, berichtet der GDV auf seiner Verbraucherplattform.

Proaktiver Schutz vor Überspannungsschäden

Ein Überspannungsschaden muss gegenüber der Versicherung eindeutig nachgewiesen werden, was mitunter nicht ganz einfach ist. Spezielle Sachverständige verfügen über besondere Messgeräte, um die Ursache des Schadens zu analysieren und zu dokumentieren.

Für den Versicherungsnehmer ist unter anderem wichtig, defekte oder beschädigte Geräte nicht zu entsorgen, sondern bis zur Begutachtung durch die Versicherung aufzubewahren. Die Schäden sollten anhand von Fotos oder Videos dokumentiert sowie Datum und Uhrzeit des Schadenfalls notiert werden. Belege können auch Zeugenaussagen, Zeitungsartikel oder Blitzinformationsdienste sein.

Proaktiv lassen sich Überspannungsschäden – neben dem klassischem, aber umständlichen Steckerziehen bei Gewitter – durch äußeren Blitzschutz in Form von Blitzableitern sowie inneren Blitzschutz vermeiden. Für letzteren gibt es

  • den Blitzstromableiter, der in den Hauptverteiler des Stromnetzes eines Gebäudes eingebaut wird,
  • den Überspannungsableiter, der ebenfalls in den Hauptverteiler eingebaut wird und die Störspannung auf ein niedrigeres Niveau senkt sowie
  • spezielle Module, die in die Steckdosen gesteckt werden oder an diesen bereits verbaut sind.
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Leserbriefe zum Artikel:

+E. Daffner - Wie soll der Versicherte einen Überspannungsschaden nachweisen? mehr ...

Peter Schramm - Defektes Gerät wird an einen vom Versicherer beauftragten Sachverständigen geschickt. mehr ...

Erwin Daffner - Versicherungsschäden sollten auch ohne die Hilfe eines Gerichtes geklärt werden können. mehr ...

Peter Schramm - Ein Sachverständige kann den Schaden vor Ort besichtigen. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Gebäudeversicherung · Hausratversicherung · Smart Home
 
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