Gesundheitsfragen: Verharmlosen kostet den Versicherungsschutz

12.7.2021 (€) – Eine Frau hatte beim Beantragen einer Berufsunfähigkeits-Versicherung Beeinträchtigungen verschwiegen, die (noch) keinen Krankheitswert haben. Der Versicherer focht den Vertrag deswegen an. Die Sache landete vor dem Dresdener Oberlandesgericht. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Beschwerde · Gesundheitsreform
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