7.2.2023 (€) – Eine Beschäftigte verletzte sich, als sie vor Arbeitsbeginn eine Frostschutzfolie auf die Windschutzscheibe ihres Autos legte, um nach Feierabend kein Eis kratzen zu müssen. Warum in diesem Falle die Berufsgenossenschaft leistungsfrei ist, urteilte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. (Bild: Pixabay, CC0)
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